Ravensberger Druck- und Verlagsanstalt GmbH, Bielefeld, Edisonstr. 17-21, 33689 Bielefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LOEWE GmbH & Co. KG am 01.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ravensberger Druck- und Verlagsanstalt GmbH, Bielefeld, Edisonstr. 17-21, 33689 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der LOEWE GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 12331) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der LOEWE GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 12331) am 03.12.1981 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.08.2013 zum 01.01.2013 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Unternehmensvertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.