HRA 7360: Ravensberger Residenz GmbH & Co. KG, Rödinghausen, Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen. Einzelprokura: Loos-Vogt, Franziska, Bad Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7360: Ravensberger Residenz GmbH & Co. KG, Rödinghausen, Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen. Prokura erloschen: Mittmann, Bärbel, Preußisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Dick, Matthias, Bünde, * ‒.‒.‒‒.
Ravensberger Residenz GmbH & Co. KG, Rödinghausen, Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen.Geschäftsanschrift: Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen. Einzelprokura: Mittmann, Bärbel, Preußisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒.
Ravensberger Residenz GmbH & Co. KG, Rödinghausen, (Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen).(Der Erwerb und der Betrieb von Seniorenresidenzen, Pflegeheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, ferner die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branchen. Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen (beispielsweise einer solchen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen) sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört ferner die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ravensberger Residenz Management GmbH, Rödinghausen (Bad Oeynhausen HRB 11064). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ravensberger Residenz GmbH, Rödinghausen (AG Bad Oeynhausen - HRB 7146) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.