Ravensburger Chip GmbH, Ravensburg (Marktstraße 59, 88212 Ravensburg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2008 und 29.08.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ravensburg macht Sinn GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 552774) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88212 Ravensburg
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH