Ravensburger Spieleland Aktiengesellschaft, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ravensburger Freizeit und Promotion-Service GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551354) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ravensburger Spieleland Aktiengesellschaft, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.04.2012 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH", Meckenbeuren (Amtsgericht Ulm HRB 727860) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ravensburger Spieleland Aktiengesellschaft, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Die Gesellschaft hat am 09.03.2012 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Ravensburger Freizeit und Promotion-Service GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551354) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
Ravensburger Spieleland Aktiengesellschaft, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Der zwischen der Gesellschaft und der "Ravensburger Aktiengesellschaft", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551302) am 03.06.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Ravensburger Spieleland Aktiengesellschaft, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Mit der "Ravensburger Aktiengesellschaft", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551302) wurde am 12.12.2011 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlungen am 12.12.2011 zugestimmt haben.
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