Raversa Reisedienst und Versicherungsagentur GmbH, Mainz (Am Stollhenn 45, 55120 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A. Racke GmbH + Co. am 21.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raversa Reisedienst und Versicherungsagentur GmbH, Mainz (Am Stollhenn 45, 55120 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.02.2007 mit der A. Racke GmbH + Co. mit Sitz in Bingen mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz, HRA 21071) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raversa Reisedienst und Versicherungsagentur GmbH, Mainz (Am Stollhenn 45, 55120 Mainz). Bestellt als Geschäftsführer: Cadenbach, Eberhard, Bingen am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Egeler, Wolfgang, Diplom-Vollkswirt, Krefeld.