HRB 16972: Ray & Efis Schlemmerecke UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Heerdterbuschstraße 15, 41462 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16972: Ray & Efis Schlemmerecke UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Heerdterbuschstraße 15, 41462 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Georgs Schlemmer Ecke UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Heerdterbuschstraße 15, 41462 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 15. März 2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Nach Änderung nunmehr Firmennamen: Neue Firma: Ray & Efis Schlemmerecke UG (haftungsbeschränkt). Nicht mehr Geschäftsführer: Arabatzis, Georgios, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Stamouli-Daners, Eftimia, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Georgs Schlemmer Ecke UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Heerdterbuschstraße 15, 41462 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21. November 2012. Geschäftsanschrift: Heerdterbuschstraße 15, 41462 Neuss. Gegenstand: Der Betrieb eines Kioskes sowie eines Imbisses. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Geselischafterbeschluss kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführer können durch Geseilschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Arabatzis, Georgios, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.