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ReGro Metallveredlung GmbH & Co KG, Saarbrücken (HRA 10208)

Firmendaten

Anschrift
Am Zementwerk 20
66130 Saarbrücken
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0681/88367-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.regro-metallveredlung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 10208
Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ReGro Metallveredlung GmbH & Co KG aus Saarbrücken ist im Handelsregister Saarbrücken unter der Nummer HRA 10208 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ReGro Metallveredlung GmbH & Co KG ihren Standort nicht geändert. Die ReGro Metallveredlung GmbH & Co KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.11.2024)

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Registermeldungen 2

Calendar 10.09.2018
Veränderung

HRA 10208: ReGro Metallveredlung GmbH & Co KG, Saarbrücken, Am Zementwerk 20, 66130 Saarbrücken. Geschäftsanschrift: Am Zementwerk 20, 66130 Saarbrücken.

Calendar 13.06.2007
Neueintragung

ReGro Metallveredlung GmbH & Co KG, Saarbrücken (Am Zementwerk 20, 66130 Saarbrücken, Die Metallveredlung, Metallschleiferei und Galvanisierung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - sowie seine jeweiligen Geschäftsführer - ist/sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ReGro Geschäftsführungs GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16376). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ReGro GmbH Metallveredlung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 6006) gemäß §§ 190 ff, 226, 228 ff UmwG nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2007. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

13.06.2007
Entscheideränderung

Eintritt
ReGro Geschäftsführungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Neueintragung 07.06.2007