HRB 5014: ReMerch GmbH, Hannover, Werftstraße 9, 30163 Hannover. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 5014: ReMerch GmbH, Hannover, Werftstraße 9, 30163 Hannover. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Hon, Ho Ming, Kuala Lumpur / Malaysia, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ReMerch GmbH, Hannover, Werftstraße 9, 30163 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Rutenberg, Dirk, Leegebruch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hon, Ho Ming, Kuala Lumpur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pleuß, Manfred, Isernhagen, * ‒.‒.‒‒.
Pelikan Verwaltungs-GmbH, Hannover (Werftstraße 9, 30163 Hannover). Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ReMerch GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Bestückung von Warenträgern in Kaufhäusern. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Raijmann, Peter, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rutenberg, Dirk, Leegebruch, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der Pelikan Aktiengesellschaft, Hannover (AG Hannover HRB 54019, heute firmierend unter Pelikan GmbH) am 18.12.1984 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist zum 31.12.1992 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.