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Readymix Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Henstedt-Ulzburg (HRB 2720 BB) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2720 BB
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Readymix Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Henstedt-Ulzburg war im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 2720 BB verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Readymix Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Readymix Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.09.2007
Veränderung

Readymix Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Henstedt-Ulzburg(Kiefernweg 1, 24558 Henstedt-Ulzburg). Die Verschmelzung ist mit der am 30.08.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43578) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

Calendar 27.08.2007
Veränderung

Readymix Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Henstedt-Ulzburg(Kiefernweg 1, 24558 Henstedt-Ulzburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2007 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf ihre Alleingesellschafterin die CEMEX Deutschland AG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43578) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.