Readymix Transportbeton Verwaltungs-GmbH, Heuchelheim, (Ludwig-Rinn-Str. 55, 35452 Heuchelheim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CEMEX Deutschland AG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 43578) am 19.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Readymix Transportbeton Verwaltungs-GmbH, Heuchelheim, (Ludwig-Rinn-Str. 55, 35452 Heuchelheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2009 sowie ihres Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag mit der CEMEX Deutschland AG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düssldorf HRB 43578), deren Zustimmungsbeschluss gemäß § 62 UmwG nicht erforderlich ist, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.