Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 132654 verzeichnet. Nach der Gründung am 25.07.2000 hat die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a. Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i. S. d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben d) - g) KAGB sowie Vermögensgegenstände nach Maßgabe des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 zu Liquiditäts- und Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken erworben werden; c. Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem Buchstaben b) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; d. Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; (2) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile; (3) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien; (4) Infrastruktur, die für die Vermögensgegenstände im Sinne der Ziffern (1) bis (3) genutzt wird; (5) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 KAGB, für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; (6) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; (7) Zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 KAGB erfüllt werden; 8) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß vorstehenden Ziffern (1) bis (7) oder Sachwerte nach § 261 Abs. 2 Nr. 2 (Schiffe, Schiffsbauten und Schiffsbestand- und ersatzteile) erworben werden. e. Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in die in vorstehenden lit. d) genannten Vermögensgegenstände investieren; f. EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. e) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und g. Ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. e) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. 3. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gewähren. 4. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung, soweit diese Vermögen in der Durchschau in Vermögensgegenständen investiert sind, in die gemäß vorstehender Ziffer 2 lit. a) bis e) investiert werden darf, und soweit diese Vermögensgegenstände keine Finanzinstrumente sind (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b. der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie c. sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundenen sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. 8. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 2.500.000,00 EUR. Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement weist zur Zeit 13 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).