Real Value Planner AG, Walsrode, Schmersahlstr. 26, 29664 Walsrode.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.05.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.05.2010 mit der L¿or capital fine art AG mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 5774) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Real Value Planner AG, Walsrode, Schmersahlstr. 26, 29664 Walsrode.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Real Value Planner AG, Walsrode, Schmersahlstr. 26, 29664 Walsrode.Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.07.2008 mit Änderung vom 15.05.2009. Geschäftsanschrift: Schmersahlstr. 26, 29664 Walsrode. Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Immobilien, die nicht dem § 32 Kreditwesengesetz unterliegen. 50.000,00 EUR. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bestellt als Vorstand: Hennings, Markus, Hademstorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Popp & Cie GmbH, Walsrode (Amtsgericht Walsrode HRB 5574) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2000 (seinerzeit: Popp & Cie GmbH) hat den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Popp AG, Walsrode, als alleiniger Gesellschafterin beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 21.07.2014 einmalig oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen um 25.000,--Euro auf 75.000,--Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.