Rearden G Holdings Zwei GmbH, Hilden, Itterpark 1, 40724 Hilden. Der mit der Rearden G Holdings Eins GmbH, Hilden (AG Düsseldorf, HRB 55011) am 21.11.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Konfusion infolge des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2010 beendet. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Rearden G Holdings Eins GmbH am 06.12.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der #DV.herrschUnt(Text="Geben Sie die Firma des herrschenden Unternehmens ein!") Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Rearden G Holdings Zwei GmbH, Hilden, Itterpark 1, 40724 Hilden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2010 mit der Rearden G Holdings Eins GmbH mit Sitz in Hilden (AG Düsseldorf, HRB 55011) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der Rearden G Holdings Eins GmbH Sicherheitsleistung gemäß § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rearden G Holdings Zwei GmbH, Hilden, Itterpark 1, 40724 Hilden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Rearden G Holdings Drei GmbH mit Sitz in Hilden (AG Düsseldorf HRB 54956) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rearden G Holdings Zwei GmbH, Hilden, Itterpark 1, 40724 Hilden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2010 mit der Rearden G Holdings Vier GmbH mit Sitz in Hilden (AG Düsseldorf, HRB 55202) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rearden G Holdings Zwei GmbH, Hilden, Itterpark 1, 40724 Hilden.Nicht mehr Geschäftsführer: Lustosa de Castro, Mauricio, Belo Horizonte-MG/Brasilien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Estermann, Peter Lorenço, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Rodrigues, Thiago Emanuel, Belo Horizonte, Minas Gerais/Brasilien, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schwermer, Norwin, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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