Rebturm-Kellerei GmbH, Kirchhundem (Industriestr., 57399 Kirchhundem). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE Großflächengesellschaft mbH am 01.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rebturm-Kellerei GmbH, Kirchhundem (Industriestr., 57399 Kirchhundem). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der REWE Großflächengesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (AG Wiesbaden HR B 10858) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rebturm-Kellerei GmbH, Kirchhundem (Industriestr., 57399 Kirchhundem). Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Franz, Kirchhundem, * ‒.‒.‒‒; Dr. Becker, Stephan, Olpe, * ‒.‒.‒‒; Kaiser, Peter, Kirchhundem, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zu Geschäftsführern: Dr. Fanderl, Stephan, Köln, * ‒.‒.‒‒; Sanktjohanser, Josef, Wissen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.