HRA 100415:Recker GmbH & Co. KG, Wetschen, Diepholzer Str. 82, 49453 Wetschen.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Recker-Verwaltungs-GmbH, Wetschen (AG Walsrode HRB 101023). Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Recker Geschäftsführungs-GmbH, Wetschen (AG Walsrode HRB 100617), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Recker GmbH & Co. KG, Wetschen, Diepholzer Str. 82, 49453 Wetschen. Persönlich haftender Gesellschafter: Recker-Verwaltungs-GmbH, Wetschen (AG Walsrode HRB 101023), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2011 mit der Recker-Schiffdorf- GmbH & Co. KG (Amtsgericht Walsrode HRA 100630) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.