Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
29 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Abl, Christian Wilhelm, Wien / Österreich,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Nießmann, Jens, Herborn, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
05.07.2023
Kaiser
b)
Fall 36 |
HRB 5843: Reclay Holding GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Mit der Raan GmbH, Herborn (Amtsgericht Wetzlar, HRB 6408) als herrschendem Unternehmen ist am 06.09.2021 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 5843: Reclay Holding GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Schürmann, Martin, Wesel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5843: Reclay Holding GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Prokura erloschen: Schäfer, Stefan, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5843: Reclay Holding GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reclay Real Estate GmbH mit dem Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar HRB 6388) und der RE PLA Cycle GmbH mit dem Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar HRB 6274) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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