Rectronik GmbH, Aachen (Philipsstraße 8, 52068 Aachen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der RelektrA GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 7846) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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