Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Lippborger Straße 30, 59510 Lippetal |
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a)
05.01.2023
Hövelborn |
HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal. Nicht mehr Geschäftsführer: van der Scheer, Gerrit, Heerde / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal. Bestellt als Geschäftsführer: Weiz, Eugen, Senden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 26, 59510 Lippetal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal.
HRB 11140: Reesink Germany GmbH, Lippetal, Lippborger Str. 26, 59510 Lippetal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2017 mit der Reesink GmbH mit Sitz in Lippetal (Amtsgericht Arnsberg HRB 12125) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 20.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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