HRB 23015: Regenbogen Grit Wenzl - Medizinischer Pflegedienst GmbH, Nürnberg, Happurger Straße 62 b, 90482 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schupfer Straße 1, 90482 Nürnberg.
HRB 23015: Regenbogen Grit Wenzl - Medizinischer Pflegedienst GmbH, Nürnberg, Mögeldorfer Hauptstraße 5, 90482 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Happurger Straße 62 b, 90482 Nürnberg.
Regenbogen Grit Wenzl - Medizinischer Pflegedienst GmbH, Nürnberg, Kirchenberg 2, 90482 Nürnberg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mögeldorfer Hauptstraße 5, 90482 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wenzl, Grit, geb. Arndt, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Wilke, Michael, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Regenbogen Grit Wenzl - Medizinischer Pflegedienst GmbH, Nürnberg (Kirchenberg 2, 90482 Nürnberg). Die Ausgliederung wurde am 27.11.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 14301).
Regenbogen Grit Wenzl - Medizinischer Pflegedienst GmbH, Nürnberg (Kirchenberg 2, 90482 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2006. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines ambulanten medizinischen Pflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wenzl, Grit, geb. Arndt, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Regenbogen Grit Wenzl - Medizinischer Pflegedienst e.K., mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14301) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.