HRB 734748:Regenwald-Raststätte D. Rockrohr GmbH, Denkendorf, Hoher Rain 1, 73770 Denkendorf.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E. u. D. Rockrohr GmbH", Ilsfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 104015) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Regenwald-Raststätte D. Rockrohr GmbH, Denkendorf, Hoher Rain 1, 73770 Denkendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Betrieb einer Autobahnraststätte und -tankstelle mit allen üblicherweise dazu gehörenden Geschäftsbereichen (Shop, Kiosk, Imbiss, Restaurant, Toilettennutzung).
Regenwald-Raststätte D. Rockrohr GmbH, Denkendorf, Hoher Rain 1, 73770 Denkendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2010. Geschäftsanschrift: Hoher Rain 1, 73770 Denkendorf. Gegenstand: Der Betrieb einer Autobahnraststätte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rockrohr, Ulrike, geb. Meyer, Ilsfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Regenwald-Raststätte D. Rockrohr GmbH & Co. KG", Denkendorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 212167) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der "E. u. D. Rockrohr GmbH", Ilsfeld (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 104015) wurde am 02.08.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 02.08.2010 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.