Regenwurmfarm Tacke GmbH, Borken (Klosterdiek 61, 46325 Borken). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Coesfeld - HRA 6153 -) am 19.06.2008 wirksam geworden.
Regenwurmfarm Tacke GmbH, Borken (Klosterdiek 61, 46325 Borken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2008 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als noch einzutragender Kaufmann mit Sitz in Borken weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.