HRB 709343: Regify GmbH, Hüfingen, Römerstraße 39, 78183 Hüfingen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2017 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) sowie die Umnummerierung des bisherigen § 7 (Schlussbestimmungen) in nun § 9 beschlossen.
Regify GmbH, Hüfingen, Römerstraße 39, 78183 Hüfingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2012. Geschäftsanschrift: Römerstraße 39, 78183 Hüfingen. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software mit Schwerpunkt elektronischer Kommunikation sowie Dienstleistungen im Bereich e-mail Services. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kammerer, Kurt, Hüfingen, * ‒.‒.‒‒; Schmid, Volker, Blumberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "regify Aktiengesellschaft", Hüfingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702150) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
regify GmbH, Hüfingen (Römerstr. 39, 78183 Hüfingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2007 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "regify Aktiengesellschaft", Hüfingen (Amtsgericht Freiburg im Br. HRB 702150) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
regify GmbH, Hüfingen (Römerstr. 39, 78183 Hüfingen). Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 75.000,00 EUR.