Regio-Car GmbH Fahrzeughandel, Freiburg im Breisgau, Friedrich-Neff-Straße 7, 79111 Freiburg im Breisgau. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Regio-Car GmbH Fahrzeughandel, Freiburg im Breisgau, Friedrich-Neff-Straße 7, 79111 Freiburg im Breisgau.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Riekert, Walter Gottlieb, Gundelfingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Riekert, Walter Gottlieb, Gundelfingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Regio-Car GmbH Fahrzeughandel, Freiburg im Breisgau, Friedrich-Neff-Straße 7, 79111 Freiburg im Breisgau.Geschäftsanschrift: Friedrich-Neff-Straße 7, 79111 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Riekert, Walter Gottlieb, Gundelfingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmieder, Peter, March, * ‒.‒.‒‒.
Regio-Car GmbH Fahrzeughandel, Freiburg im Breisgau (Friedrich-Neff-Str. 7, 79111 Freiburg im Breisgau). Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3. (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Verkauf und Handel mit Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art.
Regio-Car GmbH Fahrzeughandel, Freiburg im Breisgau (Friedrich-Neff-Str. 7, 79111 Freiburg im Breisgau). Der zwischen der Gesellschaft und der "Autohaus Riekert GmbH", Gundelfingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 4876) am 14.11.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Ablauf des 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.