Regio-tec Planungsgesellschaft für Wirtschaftspolitik und Infrastruktur mbH, Starnberg (Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin). Die Verschmelzung wurde am 04.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 24074).
Regio-tec Planungsgesellschaft für Wirtschaftspolitik und Infrastruktur mbH, Starnberg (Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SfE Sozietät für Entwicklungsplanung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Frankfurt amMain (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 24074) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Regio-tec Planungsgesellschaft für Wirtschaftspolitik und Infrastruktur mbH, Starnberg (Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin). Die ICEU - Internationales Centrum für Energie- und Umwelttechnologie GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 853) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.