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Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU), Tegernsee (HRA 104332)

Firmendaten

Anschrift
Hauptstr. 2
83684 Tegernsee
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2014
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 104332
Amtsgericht: München
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) aus Tegernsee ist im Handelsregister München unter der Nummer HRA 104332 verzeichnet. Nach der Gründung am 17.12.2014 hat die Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Aufgaben des Kommunalunternehmens sind die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des Landkreises Miesbach nach innen und außen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur, Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie Wissenschaft. Die Aufgaben dienen der Erhaltung und Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKro. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Kommunen und sonstige Dritte gegen Entgelt wahrnehmen. Das Kommunalunternehmen kann alle Maßnahmen treffen und alle Geschäfte betreiben, durch die der Unternehmenszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu gehören insbesondere: die Wirtschaftsförderung und das Standortmarketing; das Regionalmanagement sowie die Kreisentwicklung; die Tourismusförderung; die Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg; umfassende Beratung und Unterstützung von Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren Planungen gemäß Abs. 1. Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen wie laufende Unternehmensberatung, Subventionierung oder die Übernahme bestimmter Kosten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.' Die Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.12.2022)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 a)
Name geändert, nun:
Regionalentwicklung Oberland KU
(Kurzbezeichnung: REO KU)
b)
Sitz verlegt, nun:
Miesbach, Landkreis Miesbach
c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind
die Entwicklung, Vermarktung und Förderung
des Landkreises Miesbach nach innen und
außen, insbesondere in den Bereichen
Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur,
Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und
Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie
Wissenschaft.
Die Aufgaben dienen der Erhaltung und
Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der
Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und
Tourismusangebote im Landkreis Miesbach
für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1
LKro. Hierbei handelt es sich um
Dienstleistungen von allgemeinen
wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Kommunalunternehmen kann die in
Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für
andere Kommunen und sonstige Dritte gegen
Entgelt wahrnehmen.
Das Kommunalunternehmen kann alle
Maßnahmen treffen und alle Geschäfte
betreiben, durch die der Unternehmenszweck
gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu
gehören insbesondere: die
Wirtschaftsförderung und das
Standortmarketing; das Regionalmanagement
sowie die Kreisentwicklung; die
Tourismusförderung; die Zusammenarbeit
über die Landkreisgrenzen hinweg;
umfassende Beratung und Unterstützung von
Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren
Planungen gemäß Abs. 1.
Das Kommunalunternehmen betreibt keine
direkte Förderung von Unternehmen wie
laufende Unternehmensberatung,
Subventionierung oder die Übernahme
bestimmter Kosten.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das
Kommunalunternehmen Neben- und
Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die
die Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen andere Unternehmen
errichten und sich an anderen Unternehmen
beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Die für den
Landkreis geltenden Vorschriften über die
Errichtung von und Beteiligung an
Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
a)
Geändert, nun:
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, davon wird
ein Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden bestimmt.
Jedes Vorstandsmitglied ist
einzel­vertretungs­berech­tigt. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber den
Vorstandsmitgliedern. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall,
dass kein Vorstand vorhanden oder dieser
handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender
ist der Landrat.
b)
Bestellt:
Vorstandsvorsitzender:
Schmid, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒
a)
Der Kreistag vom 23.3.2022 hat die Satzung neu gefasst. Der
Landrat hat am 07.11.2022 den § 1 der Satzung hinsichtlich des
Namens des Unternehmens aufgrund Ermächtigung geändert.
a)
11.11.2022
Seidl
Calendar 01.10.2020
Veränderung

HRA 104332: Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU"), Tegernsee, Landkreis Miesbach (Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee). Geändert, nun: Verwaltungsratsvorsitzender: von Löwis of Menar, Olaf, Holzkirchen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Verwaltungsratsvorsitzender: Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 05.04.2016
Veränderung

HRA 104332: Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU"), Tegernsee, Landkreis Miesbach (Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee). Berichgigung zum Eintrag Nr. 1: Anstalt des öffentlichen Rechts.

Calendar 25.09.2015
Neueintragung

HRA 104332: Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU"), Tegernsee, Landkreis Miesbach (Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee). Rechtsform HRA Juristische Person (Anstalt des öffentlichen Rechts). Satzung vom 17.12.2014. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Vertretung der Interessen und die Koordinierung der örtlichen und überörtlichen Akteure im Tourismusbereich (lnnenmarketing), Schaffung und Fortentwicklung eines gemeinsamen Außenauftritts und Marketings für den Landkreis als touristische Region (Außenmarketing), Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg zur Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach und für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKrO. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen (z. B. Gewährung von Sicherheiten, Darlehen oder verlorener Zuschüsse). Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend. Mittel des Kommunalunternehmens dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden, etwaige Überschüsse sind einer Rücklage zuzuführen, die nur zur Sicherung und Erfüllung des Unternehmenszwecks verwendet werden darf. Bei Auflösung des Kommunalunternehmens oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen gemäß der kommunalrechtlichen Vorschriften an den Landkreis Miesbach, der es für Zwecke der Wirtschaftsförderung zu verwenden hat (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG). Das Kommunalunternehmen kann Neben- und Hilfsbetriebe, die seine Aufgaben fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, errichten und unterhalten. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen auch an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient, Art. 84 LKrO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der Beitritt von Gemeinden im Landkreis Miesbach zum Kommunalunternehmen wird angestrebt. Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber dem Vorstandsmitglied. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall, dass kein Vorstand vorhanden oder dieser handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender ist der Landrat. Vorstand: Gmeiner, Harald, Wolfersdorf, * ‒.‒.‒‒. Verwaltungsratsvorsitzender: Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

11.11.2022
Firmenname geändert

alt:
Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU")

neu:
Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU)

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Schmid
Vorstandsvorsitzender

01.10.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Wolfgang Rzehak
Verwaltungsratsvorsitzender

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Olaf von Löwis of Menar
Verwaltungsratsvorsitzender

25.09.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Harald Gmeiner
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Rzehak
Vorstandsvorsitzender

Registervorgang

Neueintragung 24.09.2015