HRA 104332: Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU"), Tegernsee, Landkreis Miesbach (Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee). Geändert, nun: Verwaltungsratsvorsitzender: von Löwis of Menar, Olaf, Holzkirchen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Verwaltungsratsvorsitzender: Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, * ‒.‒.‒‒.
HRA 104332: Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU"), Tegernsee, Landkreis Miesbach (Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee). Berichgigung zum Eintrag Nr. 1: Anstalt des öffentlichen Rechts.
HRA 104332: Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU"), Tegernsee, Landkreis Miesbach (Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee). Rechtsform HRA Juristische Person (Anstalt des öffentlichen Rechts). Satzung vom 17.12.2014. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Vertretung der Interessen und die Koordinierung der örtlichen und überörtlichen Akteure im Tourismusbereich (lnnenmarketing), Schaffung und Fortentwicklung eines gemeinsamen Außenauftritts und Marketings für den Landkreis als touristische Region (Außenmarketing), Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg zur Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach und für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKrO. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen (z. B. Gewährung von Sicherheiten, Darlehen oder verlorener Zuschüsse). Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend. Mittel des Kommunalunternehmens dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden, etwaige Überschüsse sind einer Rücklage zuzuführen, die nur zur Sicherung und Erfüllung des Unternehmenszwecks verwendet werden darf. Bei Auflösung des Kommunalunternehmens oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen gemäß der kommunalrechtlichen Vorschriften an den Landkreis Miesbach, der es für Zwecke der Wirtschaftsförderung zu verwenden hat (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG). Das Kommunalunternehmen kann Neben- und Hilfsbetriebe, die seine Aufgaben fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, errichten und unterhalten. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen auch an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient, Art. 84 LKrO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der Beitritt von Gemeinden im Landkreis Miesbach zum Kommunalunternehmen wird angestrebt. Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber dem Vorstandsmitglied. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall, dass kein Vorstand vorhanden oder dieser handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender ist der Landrat. Vorstand: Gmeiner, Harald, Wolfersdorf, * ‒.‒.‒‒. Verwaltungsratsvorsitzender: Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, * ‒.‒.‒‒.