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Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ), Hameln (HRB 100711) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bahnhofsplatz 19
31785 Hameln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 100711
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ) aus Hameln war im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 100711 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Planung und Erbringung von Verkehrs- sowie Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und sonstiger Personenverkehrsdienste. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.' Die Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ) wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
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Registermeldungen 8

Calendar 27.03.2019
Löschung

HRB 100711: Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ), Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH am 26.03.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 25.03.2019
Veränderung

HRB 100711: Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ), Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2018 mit der Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 100476) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.06.2017
Veränderung

HRB 100711: Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ), Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2017 mit der Rattenfänger Reisen Bus und Touristik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 100462) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")

Calendar 30.12.2016
Veränderung

HRB 100711: Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ), Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Glinschert, Stefan, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 15.11.2016
Veränderung

HRB 100711: Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH ( RHP ), Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rühle, Thorsten, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Behrens, Arne, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Aust, Heinz-Jürgen, Hamm, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 5

27.03.2019
Registervorgang

Löschung 27.03.2019

30.12.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Glinschert
Prokurist

15.11.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thorsten Rühle
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Heinz-Jürgen Aust
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Arne Behrens
Geschäftsführer

21.08.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Carsten Busse
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thorsten Rühle
Geschäftsführer

10.08.2009
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jürgen Stock
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Heinz-Jürgen Aust
Prokurist