HRB 109976: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Verkehrsgesellschaft Regionalverkehre Start Deutschland GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120941; zuvor: Start Unterelbe mbH mit Sitz in Cuxhafen (Amtsgericht Todstedt HRB 206370)) am 05.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 109976: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verkehrsgesellschaft Start Unterelbe mbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt, HRB 206370) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 109976: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Decher, Sven, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bartels, Dirk, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 178005 B: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Mannheimer Straße 33/34, 10713 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Frankfurt am Main; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Frankfurt am Main verlegt (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109976).
HRB 109976: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2016 mit Änderung vom 17.08.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg, HRB 178005 B) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Erbringung und Planung von Verkehrsdienstleistungen in Deutschland und im angrenzenden Raum sowie die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Decher, Sven, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Falkenmeier, Alexander, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Mit der DB Regio Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50977) als herrschendem Unternehmen ist am 27.06.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Diesem hat die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 zugestimmt.
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