HRA 737781: Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co. KG, Neckarsulm, Am Hungerberg 1, 74172 Neckarsulm. Die Stadt Neckarsulm hat aus ihrem Eigenbetrieb "Stadtwerke Neckarsulm", mit Sitz in Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 104072) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2021 die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Stadt Bad Friedrichshall hat aus ihrem nicht eingetragenen Eigenbetrieb "Stadtwerke Bad Friedrichshall", mit Sitz in Bad Friedrichshall, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2021 die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Stadt Neuenstadt am Kocher hat aus ihrem nicht eingetragenen Eigenbetrieb "Stadtwerke Neuenstadt am Kocher", mit Sitz in Neuenstadt am Kocher, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2021 die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74172 Neckarsulm
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: regionalwerke-neckar-kocher.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG