HRB 724894: Rehberger GmbH, Baltmannsweiler, Hauptstraße 23, 73666 Baltmannsweiler. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 724894: Rehberger GmbH, Baltmannsweiler, Hauptstraße 23, 73666 Baltmannsweiler. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nun bestellt als Liquidator: Rehberger, Stefan, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Rehberger GmbH, Baltmannsweiler (Hauptstraße 32, 73666 Baltmannsweiler). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2007 mit Änderung vom 12.12.2007. Gegenstand: ist die Erbringung und Vermittlung von Beratungs- und Dienstleistungen und Vermögensverwaltung, soweit hierzu eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Schwerpunkt ist die Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rehberger, Stefan, Berglen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Stefan Rehberger GmbH & Co. KG", Baltmannsweiler (Amtsgericht Stuttgart HRA 212411) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.