Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kolodzey, Manfred, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.08.2022
Eller |
HRB 206930: ReiKo aproTex GmbH, Hanstedt, Ollsener Straße 54 a, 21271 Hanstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Ziffer 1 und 2 (Stammkapital und -einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 197.400,00 EUR auf 303.600,00 EUR beschlossen.
HRB 206930: ReiKo aproTex GmbH, Hanstedt, Ollsener Straße 54 a, 21271 Hanstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und -einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 27.000,- EUR auf 106.200,00 EUR beschlossen. 106.200,00 EUR.
HRB 206930: ReiKo aproTex GmbH, Hanstedt, Ollsener Straße 54 a, 21271 Hanstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und -einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 54.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Reiko OHG in Hanstedt (Amtsgericht Lüneburg HRA 202666) beschlossen. Geändert, nun: 79.200,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Reiko OHG mit Sitz in Hanstedt (Amtsgericht Lüneburg HRA 202666) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206930: ReiKo aproTex GmbH, Hanstedt, Ollsener Straße 54 a, 21271 Hanstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2017. Geschäftsanschrift: Ollsener Straße 54 a, 21271 Hanstedt. Gegenstand: die Herstellung, der Vertrieb und der Großhandel mit Arbeitsschutz-, Hygiene- und Reinigungsartikeln aller Art. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kolodzey, Manfred, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Rheinländer, Mark-Oliver, Hanstedt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.