PR 720108: Reichl & Vetter Steuerberater, Rechtsanwalt, Partnerschaftsgesellschaft, Tübingen (Hechinger Str. 12/1, 72072 Tübingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.07.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 720108: Reichl & Vetter Steuerberater, Rechtsanwalt, Partnerschaftsgesellschaft, Tübingen (Hechinger Str. 12/1, 72072 Tübingen). Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kanzlei Reichl & Vetter GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Kusterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 733063) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Reichl & Partner Steuer- und Wirtschaftsrecht, Tübingen (Hechinger Str. 12/1, 72072 Tübingen). Name geändert; nun: Reichl & Vetter Steuerberater, Rechtsanwalt, Partnerschaftsgesellschaft.
Reichl & Partner Steuer- und Wirtschaftsrecht, Tübingen (Hechinger Str. 12/1, 72072 Tübingen). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Der Betrieb einer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Anja, Reichl, Steuerberaterin, Kusterdingen, * ‒.‒.‒‒; Reichl, Steffen, Steuerberater, Kusterdingen, * ‒.‒.‒‒; Vetter, Wolfgang, Steuerberater und Rechtsanwalt, Tübingen, * ‒.‒.‒‒.