HRB 111412: Reifen & Autoservice Janssen GmbH, Moormerland, Birkhahnweg 11, 26802 Moormerland. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 111412: Reifen & Autoservice Janssen GmbH, Moormerland, Birkhahnweg 11, 26802 Moormerland. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Janssen, Silvia, Moormerland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 111412:Reifen & Autoservice Janssen GmbH, Leer, Deichstraße 22a, 26789 Leer.Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Moormerland beschlossen. Moormerland. Geschäftsanschrift: Birkhahnweg 11, 26802 Moormerland.
Reifen & Autoservice Janssen GmbH, Leer (Deichstraße 22a, 26789 Leer). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Autofit- Meisterwerkstatt Silvia Janssen GmbH (Amtsgericht Aurich, HRB 110682) beschlossen. 51.000,00 EUR.
Reifen & Autoservice Janssen GmbH, Leer (Deichstraße 22a, 26789 Leer). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 mit der Autofit-Meisterwerkstatt Silvia Janssen GmbH mit Sitz in Leer (Amtsgericht Aurich, HRB 110682) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.