Reifen Darley Runderneuerungsgesellschaft mbH, Lüdinghausen, Münsterstraße 53, 59348 Lüdinghausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reifen Darley Paul Darley und Sommer Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 16.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Reifen Darley Runderneuerungsgesellschaft mbH, Lüdinghausen, Münsterstraße 53, 59348 Lüdinghausen. Von Amts wegen berichtigt: Der Gewinnabführungsvertrag datiert vom 22.05.2002 und ist mit Wirkung zum 31.12.2011 aufgehoben worden.
Reifen Darley Runderneuerungsgesellschaft mbH, Lüdinghausen, Münsterstraße 53, 59348 Lüdinghausen. Der mit der ventana GmbH ( AG Gütersloh HRB 4267) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 22.05.2012 ist mit Wirkung vom 31.12.2012 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der Reifen Darley Paul Darley und Sommer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lüdinghausen (AG Coesfeld HRB 6856) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Reifen Darley Runderneuerungsgesellschaft mbH, Lüdinghausen, (Münsterstraße 53, 59348 Lüdinghausen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der Gießener Reifenerneuerungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen HRB 3351) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.