HRB 720284: Reifen Profis GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.05.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der am 05.11.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der "First Finance GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 703959) kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 720284: Reifen Profis GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "First Finance GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703959) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 720284: Reifen Profis GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Bachem, Richard Roy, Ilvesheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 720284:Reifen Profis GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim.Mit der "First Finance GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 703959) wurde am 05.11.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 05.11.2014 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 720284:Reifen Profis GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2014 mit Nachtrag vom 21.08.2014. Geschäftsanschrift: Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertriebs von Reifen, Felgen und KfZ-Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Altehoefer, Jason, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Bachem, Richard Roy, Ilvesheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Reifen Profis" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "First Finance GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703959) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.07.2014/21.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2014/21.08.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.