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Reifen-Pott GmbH & Co. KG, Herford (HRA 4098) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Eimterstr. 60
32049 Herford
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4098
Amtsgericht: Bad Oeynhausen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Reifen-Pott GmbH & Co. KG aus Herford war im Handelsregister Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 4098 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Reifen-Pott GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Reifen-Pott GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 22.09.2005
Löschung

Reifen-Pott GmbH & Co. KG, Herford (Eimterstr. 60, 32049 Herford). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reifen Pott GmbH & Co. KG am 08.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 22.09.2005
Veränderung

Reifen-Pott GmbH & Co. KG, Herford (Eimterstr. 60, 32049 Herford). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2005 mit der Reifen Pott GmbH & Co. KG mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRA 2411) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

22.09.2005
Registervorgang

Löschung 14.09.2005