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Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (HRB 3117) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hülsbrockstr. 5
33334 Gütersloh
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 3117
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Gütersloh war im Handelsregister Gütersloh unter der Nummer HRB 3117 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 20.11.2007
Löschung

Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (Hülsbrockstraße 5, 33334 Gütersloh). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reinhard Pott GmbH am 06.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 29.10.2007
Veränderung

Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (Hülsbrockstraße 5, 33334 Gütersloh). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 mit der Reinhard Pott GmbH mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 1660) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 03.05.2005
Veränderung

Reifenhaus Gerhard Pott Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (Hülsbrockstr. 5, 33334 Gütersloh). Geschäftsführer: Pott, Tobias, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.

Historie 2

20.11.2007
Registervorgang

Löschung 15.11.2007

03.05.2005
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Tobias Pott
Geschäftsführer