Reifentreff Elsterberg GmbH, Elsterberg (Thomas-Müntzer-Straße 30, 07985 Elsterberg). Die Verschmelzung wurde am 07.02.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Reifentreff Elsterberg GmbH, Elsterberg (Thomas-Müntzer-Straße 30, 07985 Elsterberg). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 16.12.2004 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Manfred Hempel (nunmehr: Reifentreff Elsterberg e.K. mit Niederlassung in Elsterberg, AG Chemnitz, HRA 5383) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.