Reimo Lobers Erben Elektro-Mechanischer Betrieb e. K., Weil am Rhein, Rebgartenweg 5/1, 79576 Weil am Rhein. Aufgrund Ausscheiden von Lobers, Lieselotte Inge, geb. Uhlmann, Weil am Rhein, * ‒.‒.‒‒ geändert nun: Inhaberin: In Erbengemeinschaft a) Keser, Bettina, geb Lobers, Rheinfelden Baden, * ‒.‒.‒‒ b) Lobers, Bianca, BIRSFELDEN (SCHWEIZ), * ‒.‒.‒‒; die Miterben vertreten gemeinschaftlich, Weil am Rhein. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.05.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.05.2013 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Reimo Lobers GmbH & Co. KG", Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 703316) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
79576 Weil am Rhein
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eK