Reiner Utz GmbH, Amberg (Kümmersbrucker Str. 4, 92224 Amberg). Die Verschmelzung wurde am 30.08.2006 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRA 2635).
Reiner Utz GmbH, Amberg (Kümmersbrucker Str. 4, 92224 Amberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Utz Reiner, Amberg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Schreiner Utz e.K. mit dem Sitz in Amberg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.