Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hof vom
13.09.2024 (Az. IN 183/24) ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. |
a)
08.10.2024
Stark |
HRB 2725:Reinersreuther Granit Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sparneck, Reinersreuth Nr. 28, 95234 Sparneck.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jahreiß, Johannes, Hof, * ‒.‒.‒‒.
Reinersreuther Granit Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sparneck, Reinersreuth Nr. 28, 95234 Sparneck. Bestellt: Geschäftsführer: Stellmann, Martina, Wunsiedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Reinersreuther Granit Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sparneck, Reinersreuth Nr. 28, 95234 Sparneck.Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 170,81 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), 9 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Reinersreuth Nr. 28, 95234 Sparneck. Neues Stammkapital: 51.300,00 EUR.
Reinersreuther Granit Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sparneck, Reinersreuth Nr. 28, 95234 Sparneck.Die Saale Leasing GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4292) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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