Reinhard Eich Fliesenverlegung GmbH, Rheinstetten, Auerstraße 5, 76287 Rheinstetten.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Reinhard Eich Fliesenverlegung & Fliesenfachhandel GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Auerstraße 5, 76287 Rheinstetten. Gegenstand geändert; nun: Die Ausübung des Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerhandwerks und alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Verkauf von Fliesen, Baukeramik, Baustoffen, Natur- und Betonstein sowie die Durchführung sonstiger Geschäfte, die in diesen Rahmen fallen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Eich, Reinhard, Rheinstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Eich, Michael, Rheinstetten, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 mit Nachtrag vom 16.09.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2010 und 16.09.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eich Fliesenfachhandel GmbH", Rheinstetten (Amtsgericht Mannheim HRB 107335) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
76287 Rheinstetten
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.eich.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH