Reinhard Kunze GmbH, Wadersloh (Dieselstraße 9, 59329 Wadersloh). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kunze & Oexmann GmbH & Co KG mit Sitz in Wadersloh (Münster, HRA 7955) am 09.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Reinhard Kunze GmbH, Wadersloh (Dieselstraße 9, 59329 Wadersloh). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.06.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) und in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern. 25.600,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunze, Reinhard, Wadersloh. Bestellt als Geschäftsführer: Oexmann, Justus, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒.
Reinhard Kunze GmbH, Wadersloh (Dieselstraße 9, 59329 Wadersloh). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2007 mit der Kunze & Oexmann GmbH & Co KG mit Sitz in Wadersloh (Münster, HRA 7955) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.