HRB 502 EU: Reinhardt GmbH, Kasseedorf, Oldenburger Straße 21, 23717 Kasseedorf. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 25.09.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, HRA 8847 HL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 502 EU: Reinhardt GmbH, Kasseedorf, Oldenburger Straße 21, 23717 Kasseedorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2017 und der Zustimmungserklärung des Alleingesellschafters vom 15.09.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, Herrn Friedrich Reinhardt, geb. ‒.‒.‒‒, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Friedrich Reinhardt e.K. mit Sitz in Kasseedorf (Amtsgericht Lübeck, 601 AR 164/17 HL) weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.