Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
a)
Reinhold Verwaltung GmbH
c)
die Verwaltung eigenen Vermögens. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2024 hat die
Änderung der Ziffern 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen. |
a)
16.09.2024
Dr. Roth |
HRB 2923: Reinhold Bau GmbH, Großostheim, Stadtseestraße 21, 63762 Großostheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Stadtseestraße 21b, 63762 Großostheim.
HRB 2923: Reinhold Bau GmbH, Großostheim 2, Stadtseestraße 21, 63762 Großostheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2016 hat die Änderung der Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung von Bauwerksabdichtungen, die Trockenbauarbeiten und die Raumausstattung.
HRB 2923:Reinhold Büromaschinen GmbH, Großostheim 2, Stadtseestraße 21, 63762 Großostheim.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2015 hat die Änderung der Ziffern 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Reinhold Bau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Hoch- und Tiefbau. Personendaten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Reinhold, Bernd, Großostheim, * ‒.‒.‒‒.
Reinhold Büromaschinen GmbH, Großostheim 2 (Großostheim 2). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 04.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2005 Teile des Vermögens auf die Reinhold Bürosysteme GmbH mit dem Sitz in Babenhausen (Amtsgericht DarmstadtHRB 33872) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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