HRB 27640:Reinhold Werkzeuge GmbH, Stollberg/Erzgeb., Hohe Straße 12, 09366 Stollberg/Erzgeb..Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reinhold, Jürgen, Stollberg/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
Reinhold Werkzeuge GmbH, Stollberg/Erzgeb., Hohe Straße 12, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Bestellt: Geschäftsführer: Colditz, Daniel, Zwönitz, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Baumgart, Bianca, Zwönitz OT Dorfchemnitz, * ‒.‒.‒‒.
Reinhold Werkzeuge GmbH, Stollberg/Erzgeb., Hohe Straße 12, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2012. Geschäftsanschrift: Hohe Straße 12, 09366 Stollberg. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Reparatur, Beratung, Verkauf und Service von Werkzeugen, Ausrüstungen, Abseiltechnik, Funksystemen und Notstromanlagen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinhold, Jürgen, Stollberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Reinhold Werkzeuge e.K. mit Niederlassung in Stollberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz HRA 7299) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 24.08.2012 . Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.