Reinkemeyer & Waltke GmbH & Co KG, Diepenau, Esserner Dorfstraße 4, 31603 Diepenau.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 31.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 das von dem Einzelkaufmann Waltke, Joachim, Diepenau, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Reinkemeyer & Waltke Inh. Joachim Waltke e. K. in Essern (AG Walsrode HRA 100486) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederdung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Esserner Dorfstr. 4, 31603 Diepenau
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG