HRB 201466: Reinstorf Hotel - Lüneburg GmbH, Reinstorf, Alte Schulstraße 6, 21400 Reinstorf. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft vom 13.12.2016 ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2017 wieder das Kalenderjahr.
HRB 201466: Reinstorf Hotel - Lüneburg GmbH, Reinstorf, Alte Schulstraße 6, 21400 Reinstorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 2/16) vom 01.04.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 201466: Reinstorf Hotel - Lüneburg GmbH, Reinstorf, Alte Schulstraße 6, 21400 Reinstorf. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Erwerb, Besitz und Betrieb eines Hotels in Reinstorf und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 201466: Helnan International GmbH, Reinstorf, Alte Schulstraße 6, 21400 Reinstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert, nun neue Firma: Reinstorf Hotel - Lüneburg GmbH. Gegenstand geändert, nun neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Besitz und Betrieb eines Hotels und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten.
Helnan International GmbH, Reinstorf, Alte Schulstraße 6, 21400 Reinstorf. Die Gesellschaft ist am 27.09.2012 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2012 mit der Helnan Hotel Reinstorf GmbH mit Sitz in Reinstorf (Amtsgericht Lüneburg HRB 201527) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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