Neue Reisebüro Janssen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der OTTO Freizeit und Touristik GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 53725) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OTTO Freizeit und Touristik GmbH am 15.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Reisebüro Janssen GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reiseland GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 99961) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 29.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neue Reisebüro Janssen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Tantz, Mark, Wehrheim, * ‒.‒.‒‒.
Neue Reisebüro Janssen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Bachor, Wibke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schiller, Ralph Fritz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Eike, Gerhard, Bad Salzdetfurth, * ‒.‒.‒‒.
Reisebüro Janssen GmbH & Co. KG, Northeim (Northeim). Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Hamburg HRA 106384) verlegt.
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