HRB 3645: Reisebüro Stehning GmbH, Rheine, Marktstr. 7, 48431 Rheine. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reisebüro Berndt GmbH mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 130005) am 18.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3645: Reisebüro Stehning GmbH, Rheine, Marktstr. 7, 48431 Rheine. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2015 mit der Reisebüro Berndt GmbH mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 130005) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3645: Reisebüro Stehning GmbH, Rheine, Marktstr. 7, 48431 Rheine. Nicht mehr Geschäftsführer: Stehning, Johannes, Rheine, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Berends, Joachim, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒; Sehnert, Andreas, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒.
Reisebüro Stehning GmbH, Rheine, Marktstr. 7, 48431 Rheine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der Reisestudio Steinfurt GmbH mit Sitz in Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt HRB 3210) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.