Reisebüro Weihrauch GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TUI Leisure Travel GmbH am 05.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Reisebüro Weihrauch GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.05.2013 mit der TUI Leisure Travel GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 6446) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Reisebüro Weihrauch GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 57, 30625 Hannover. Neue Geschäftsanschrift: Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover.
Reisebüro Weihrauch GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 57, 30625 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2011 mit der Reisebüro Uhlendorff GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannovr HRB 204839) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Reisebüro Weihrauch GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 57, 30625 Hannover.Mit der TUI Leisure GmbH (Amtsgericht Hannover HRB 6446) als herrschendem Unternehmen ist am 25.06.2010 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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